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Allgemeine Verkaufs- und Leistungsbedingungen Skynamic

  • 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Leistungen erbringen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

  • 2 Angebot, Annahme

Alle unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich die Verbindlichkeit des Angebots bestätigt wird.

Sofern die Bestellung des Auftraggebers ein Angebot im Sinne von § 145 BGB darstellt, sind wir berechtigt, dieses innerhalb einer Frist von einer Woche anzunehmen. Der Auftraggeber ist für die Dauer von einer Woche an das Angebot gebunden. Sollte das Angebot unter Änderungen und Ergänzungen angenommen werden, stellt dies ein neues Angebot dar, an welches wir wiederum eine Woche gebunden sind, gerechnet ab dem Datum des Zugangs beim Auftraggeber.

  • 3 Stornierung durch den Auftraggeber

Im Falle der vorzeitigen Beendigung des Auftrags durch den Auftraggeber wird die gesetzliche Regelung des § 649 BGB wie folgt modifiziert:

  • Bei Zugang der Kündigung spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Ausführungstermin schuldet der Auftraggeber 10 % der vereinbarten Vergütung.
  • Bei Zugang der Kündigung spätestens 1 Woche vor dem geplanten Ausführungstermin schuldet der Auftraggeber 25 % der vereinbarten Vergütung.
  • Bei Zugang der Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt schuldet der Auftraggeber 50 % der vereinbarten Vergütung; erfolgt die Beendigung jedoch zu einem Zeitpunkt, an dem bereits Leistungen erbracht wurden (Aufbau, Einrichtung der Technik, Filmaufnahmen) ist die Vergütung in vollem Umfang geschuldet.

Eine Anrechnung ersparter Aufwendungen und eine Anrechnung von tatsächlich erzieltem bzw. böswillig unterlassenem Zwischenverdienst gemäß §§ 649 S. 1 Halbsatz 2 BGB findet in den Fällen der vorzeitigen Beendigung durch den Auftraggeber nicht statt.

Absatz 1 gilt nicht, wenn die vorzeitige Beendigung aus Gründen erfolgt, die nicht in der Sphäre des Auftraggebers liegen und auf höherer Gewalt beruhen. Hierzu zählen insbesondere die Unmöglichkeit der Ausführung des Auftrages wegen Unwetters, politischer Umstürze, Krankheit oder Tod einer am Produktionsprozess beteiligten, nicht zu ersetzenden Person.

In jedem Falle schuldet der Auftraggeber jedoch bei einer vorzeitigen Beendigung die Erstattung der nachgewiesenen Auslagen, insbesondere Fahrt- und Übernachtungskosten.

 

  • 4 Rücktrittsrecht

Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:

  • die Erbringung der Leistung objektiv oder subjektiv unmöglich im Sinne des § 275 BGB ist
  • der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nach § 8 nicht erfüllt und hierdurch die Ausführung des Auftrags unzumutbar erschwert wird,
  • aufgrund äußerer Bedingungen (z.B. Wetterlage, Sicht- und Lichtverhältnisse) eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags nicht möglich ist, bzw. dieser nicht ohne eine erhebliche Gefährdung der Sicherheit der beteiligten Personen und / oder der eingesetzten Technik ausgeführt werden kann,
  • eine zur Ausführung des Auftrags auf unseren Antrag erteilte behördliche Genehmigung (z.B. Drehgenehmigung, Fluggenehmigung) widerrufen oder zurückgenommen wird, bzw. aus anderen Gründen ihre Bestandskraft verliert.

Der Rücktritt ist gegenüber dem Auftraggeber in Textform zu erklären und zu begründen.

Sollte der Rücktritt aus Gründen erfolgen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, bleibt unser Vergütungsanspruch aufrecht erhalten.

In jedem Falle schuldet der Auftraggeber bei einem Rücktritt durch uns die Erstattung der nachgewiesenen Auslagen, insbesondere Fahrt- und Übernachtungskosten.

 

  • 5 Vergütung, Zahlung

Die Preise verstehen sich ein EUR netto zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern die Umsätze nach deutschem Recht der Umsatzsteuerpflicht unterliegen.

Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und der Abnahme gemäß Ziff.6 zur Zahlung fällig.

Bei Absage von weniger als 5 Tagen vor Reisebeginn werden 50% Ausfallgage und ggf. angefallene Vorproduktionskosten in Rechnung gestellt. Die Frist kann für einen einmaligen Aufpreis von 300€ auf 2 Tage vor Reisebeginn herabgesetzt werden.

Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr berechnet, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor.

Kosten für Verpflegung und Unterkunft sind vom Auftraggeber zu übernehmen. Falls nicht, werden die Kosten in Rechnung gestellt.

 

  • 6 Leistung

Der Skynamic GmbH steht es frei, sich zur Erbringung der Dienstleistung der Tätigkeit Dritter zu bedienen.

  • 7 Abnahme

Hinsichtlich der Abnahme der Leistungen gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Unsere Leistungen gelten als abgenommen, wenn eine Fertigstellungsanzeige in Textform an den Auftraggeber erfolgt ist, seit der Fertigstellung eine Zeit von einer Woche vergangen ist und der Auftraggeber in dieser Zeit der Abnahme nicht ausdrücklich widersprochen hat.

Die Regelung des § 640 Abs.1 S. 3 BGB wird hierdurch nicht berührt.

 

  • 8 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Der Besteller ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Besteller nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.

  • 9 Urheberrechte

Bei den von der Firma Skynamic angefertigten Filmaufnahmen handelt es sich um urheberrechtlich geschütztes Material.

Dem Auftraggeber wird grundsätzlich ein umfassendes Nutzungs- und Verwertungsrecht an den Filmaufnahmen eingeräumt, es sei denn es ist ausdrücklich anderweitiges vereinbart.

Der Auftraggeber ist berechtigt, das Nutzungsrecht im Rahmen der vertraglich vereinbarten Nutzung ganz oder teilweise zu übertragen oder die Rechte durch Dritte ausüben zu lassen.

Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsansprüche der Firma Skynamic aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

Ungeachtet der Nutzungsrechte des Auftraggebers, ist Skynamic berechtigt das gedrehte Material für eigene Werbezwecke zu verwenden.

 

  • 10 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Auftraggebers ist jedoch, dass er etwaige Mängel unverzüglich gegenüber der Firma Skynamic anzeigt. Unterbleibt diese Anzeige, ist der Auftraggeber mit den Gewährleistungsrechten ausgeschlossen.

Die Gewährleistungsansprüche können nur innerhalb eines Jahres nach Abnahme der Leistungen geltend gemacht werden. 

 

  • 11 Haftung

Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma Skynamic oder von deren Vertretern und Erfüllungsgehilfen haftet die Firma Skynamic nach den gesetzlichen Regeln. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist die Haftung der Firma Skynamic ausgeschlossen.

  • 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Alle Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsverhältnis ist Mainz.